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Aktuelles

Richtigstellung zum Funkwasserzähler!

Stadtgemeinde Hollabrunn

Da der Einsatz von Funkwasserzählern (ein Funkmodul, welches auf die Zählerkartusche aufgeklipst wird) teilweise zu Verunsicherungen und Unmut in der Bevölkerung geführt hat, nimmt die Stadtgemeinde Hollabrunn nun dazu Stellung:

"Die Funkmodule sind in dieser Form bereits seit rund 15 Jahren in Österreich im Einsatz. Unzählige Gemeinden wurden mit dieser modernen Technologie bereits ausgerüstet, darunter z.B. Korneuburg, Stockerau, Krems, etc.
Die Funkmodule wurden auf deren elektromagnetischen Immissionen von den Seibersdorf Laboratories eingehend überprüft, das Ergebnis in der Zusammenfassung:
(Anm.: Techn. Stellungnahme Seibersdorf Laboratories, Nr. EMV-E 101/18)
Auf Grundlage der den aktuellen technischen Hersteller-Spezifikationen (Datenblatt, Version
06.09.2017) des Wasserzähler-Funkmoduls IZAR Radio Compact Inductive (Fa. Diehl Metering), sowie verifizierenden Messungen konnte festgestellt werden, dass die von diesem Gerät verursachten hochfrequenten elektromagnetischen Immissionen im
Frequenzbereich 868-869 MHz weit unterhalb der derzeit anerkannten Referenz- und
Basisgrenzwerte zum Schutz von Personen vor unzulässig hoher Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern liegen. Die durchgeführten Messungen zeigten, dass die unter üblichen Bedingungen zu erwartenden elektromagnetischen Hochfrequenzimmissionen im Übertragungsfrequenzband 868-869 MHz in 1 m Entfernung ca. 1 mW/m2 (Spitzenwert) bzw. 0,00065 mW/m2 (Zeitmittelwert) betragen, und damit mindestens um einen Faktor 2.000.000(zwei Millionen) geringer sind als die einschlägigen Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG und der OVR Richtlinie R 23-1.
Zudem ist davon auszugehen, dass die vom betrachteten Funkmodul verursachten mittleren
Hochfrequenzimmissionen typischerweise deutlich unterhalb jener Immissionswerte liegen, die von vielen anderen alltäglichen Funkanwendungen (WLAN, Schnurlostelefon, Mobilfunk-
Basisstationen, Mobiltelefonen von Passanten und Anrainern, usw.) in der typischen häuslichen Wohnumgebung verursacht werden.

Es geht von diesen Funkelementen also keinerlei Gefahr aus, auf jeden Fall sind die Strahlungswerte deutlich unter den Werten vieler anderer alltäglichen Funkanwendungen wie z.B. WLAN, Mobiltelefonen , etc.
Es ist auch wichtig darauf hinzuweisen, dass zwar alle 8 sec. ein Impuls ausgesendet wird – der ist aber so kurz dass in 24h nur 50 Sekunden gefunkt wird!
Das Funkintervall von 8 sec. ist durchaus sinnvoll da durch das Vorbeifahren der Lesegeräte (Monteure vom Wasserwerk) nur so Lecks erkannt werden können – wenn das Intervall höher ist würde das nicht funktionieren.
Die großen Vorteile dieses Systems:
Vorteile für unsere Kunden:
- Wasserzähler in Schächten können ohne Aufwand (Keine Straßensperre od. kein öffnen des Schachtdeckels notwendig) ausgelesen werden.
- Gefahr durch Verletzungen bei solchen Schächten entfällt
- Wasserverluste (im Haushalt!) können frühzeitig erkannt werden wodurch teure Schäden sowie hohe Kosten vermieden werden können!
- Somit ein zusätzliches Bürgerservice im Falle von erkannten Leckagen
Vorteile für die Gemeinde:
- Mitarbeiterschutz bei Schachtauslesungen: Die Sicherung (z.B.: Giftgasentwicklung) der Person, die den Schacht besteigen muss, entfällt.
- Kontrolle und Überwachung des Rohrnetzes durch mehrmalige verkürzte
Auslesungen.
- Datensicherheit: Die ausgelesenen Werte und die Übertragung dieser Werte auf den PC im Wasserwerk unterliegen keinen Schreib- u. Abschreibfehlern.
- Deutliche Kostensenkung durch verringerten Personaleinsatz und durch schnellere Datenübertragung. Die Daten müssen nicht mehr händisch eingegeben werden.
- Der Postversand („blaue“ und „gelbe“ Ablesekarten) und somit die dafür benötigten Kosten, entfallen.
Was die DSGVO betrifft so liegt für das System keine dezidierte Datenschutzbestimmung vor. In der DSGVO wird nur Bezug auf die privaten Grundrechte der Daten genommen und diese werden durch die ordnungsgemäße Verwendung dieses Systems nicht verletzt, da zu keinem Zeitpunkt ein Zusammenhang der Daten mit dem Endkunden im Feld besteht. Dieser Zusammenhang wird erst im Backend hergestellt. Somit müsste auch die Dateneingabe von Hand der DSVGO unterliegen was das Ganze aber ad absurdem führt.
Wenn das nicht ausreicht gibt die DSGVO dem Betreiber die Möglichkeit eine Datenkollektierung durchzuführen und umzusetzen, wenn hier die notwendigen Gründe dafür beschrieben und dargelegt werden (ohne monetären Hintergrund) dies könnten z.B.: schützenwertes Gut für die Allgemeinheit, sichere Versorgung durch Leckage Erkennung – Versorgungssicherheit usw.. sein. Hierfür muss vom Betreiber eine Erklärung aufgesetzt werden die den Use Case für diese Art der Anwendung beschreibt und erläutert.
Sämtliche Punkte wurden selbstverständlich bereits im Vorfeld geklärt und es überwiegen auf jeden Fall die Vorteile dieses Systems sowohl kurz- wie auch langfristig."